S t u t t g a r t (idea) – Christliche Asylbewerber aus dem Iran haben keine Abschiebung in ihre Heimat mehr zu befürchten. Ein Stuttgarter Verwaltungsgericht entschied in einem am 9. Juli bekannt gegebenen Urteil, dass es niemandem zuzumuten sei, seine Religion nur im häuslichen Bereich auszuüben. Zur freien Religionsausübung gehörten auch die Erlaubnis zu öffentlichen Glaubensbekenntnissen und das Recht auf ungehinderte Gottesdienstbesuche. Beides sei im Iran nicht möglich. Dabei berief sich das Gericht auf eine Qualitätsrichtlinie des Europäischen Rates, wonach Menschen, die wegen ihrer Religionszugehörigkeit oder ihrer politischen Überzeugung aus ihrer Heimat fliehen, internationalen Schutz bekommen sollen. Bisher waren die Gerichte der Ansicht, dass im Iran ein „religiöses Existenzminimum“ gesichert sei. Christen könnten zu Hause beten, ohne deshalb verfolgt zu werden, hieß es. Deshalb wurden ihre Asylanträge meist abschlägig beschieden. Auch der erste Asylantrag der Iranerin, die vor 20 Jahren vom Islam zum Christentum konvertiert war, wurde abgelehnt. In einem zweiten Verfahren berief sich die Frau auf die EU-Richtlinie vom 29. April 2004. Das Verwaltungsgericht akzeptierte die Richtlinie, zumal die Frau in Deutschland ihren Glauben jahrelang offen ausgeübt habe. Damit wäre sie bei einer Rückkehr in den Iran besonders gefährdet. (AZ: A 11 K 1005/05)
Gilt die EU-Richtlinie auch für verfolgte Türken? Der auf Asylfragen spezialisierte Stuttgarter Rechtsanwalt Oswald Seitter bezeichnete das Urteil als Sensation. Im Blick auf den Iran und den Irak, wo ähnliche Verhältnisse herrschten, schaffe die EU-Richtlinie Klarheit. Wieweit sie auch auf verfolgte Christen aus der Türkei angewandt werde, bleibe abzuwarten.
Das Problem ist wirklich ,daß versucht wird diese Lücke zu nutzen. Ich will nicht wissen wie viele sich christlich taufen lassen um nicht abgeschoben zu werden. Prüfen lässt sich das schwer, es geht doch eh nur ein ganz geringer Teil der getauften Christen zur sonntäglichen Versammlung.
Wir hatten in unserer Gemeinde eine Familie aus einem dieser Länder die sich uns anschliessen wollten, deren Antrag auf Asyl aber noch bearbeitet wurde. Diese Familie bekam genaue Auflagen die sie erfüllen mussten und müssen um zu zeigen, daß es ihnen ernst ist und daß sie nicht nur auf dem Papier Christen sind um nicht abgeschoben zu werden, sonst hätten sie sich nicht taufen lassen können.
Eine absolut liebenswerte und bereichernde Familie. Sowas gibts also auch noch.
Da wir eine andere Struktur haben als die evangelische, katholische oder orthodoxe Kirche ist dies möglich,aber bei dem großen Kirchen hast Du glaubich keine Mögllichkeit zu prüfen wie ernst die Taufe war und ob das Christentum wirklich praktiziert wird.
Fragen und besonders einen emotionalen Bereich ansprechen und aufzufordern diesen zu bewerten und schon ist klar wie ein Herz wirklich "tickt". Ich sehe das größte Problem in diesem Zusammenhang in "westlichen" Priestern und "Priesterinnen", die an Lügen über den Koran festhalten.
Zur wesentlichsten Aussage des Artikels: Wieder mal eine freudenswerte Entscheidung von deutschen Richtern(Richterinnen) !
Das sollte viele nachdenklich stimmen,wie leicht das Musels nach Europa könnenund wie hart dies Seelen gemacht worden ist, deren Sinnen in vielem liebend ist.