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Dieses Thema hat 9 Antworten
und wurde 679 mal aufgerufen
 Islamisierung
Jeanne dArc Offline



Beiträge: 121

13.08.2007 10:19
Rechtsprechung Antworten
Ehrenmord aus Verzweiflung kein niederer Beweggrund.
Täter nur wegen Totschlags verurteilt.

http://www.waz.de/waz/waz.kamen.volltext...=WAZ&dbserver=1

Das ist unfassbar.
Der Türke bringt seine schlafende Frau um, vergeht sich an ihr und wird nur wegen Totschlags verurteilt.
Fehlt nur noch die Begründung, daß die Frau fremdgegangen und somit selber schuld ist weil sie ja wußte mit wem sie verheiratet war.

Ich kann ihr Verhalten auch nicht gutheißen, aber Mord bleibt Mord und Mord ist ganz klar definiert.

Kopschüttel...
ChMessier ( Gast )
Beiträge:

13.08.2007 11:46
#2 RE: Rechtsprechung Antworten

Ja, Mord ist genau definiert. Wollen wir mal schauen.

In Antwort auf:
§ 211
Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.


Es stellt sich nun die Frage, ob im vorliegenden Fall diese Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Offenbar ist das Gericht zu der Auffassung gekommen, dass dem nicht so ist.

Offenbar hält sich das Gericht in diesem Fall nur an die gängige Rechtsprechung. Und unsere Rechtsprechung hat es mal so an sich, dass sie im Namen des Volkes gesprochen wird, das Volk aber sich nicht immer mit ihr identifiziern kann.

Wäre der Täter ein Deutscher gewesen, dann hätte das Urteil wohl auch nicht viel anders gelautet. Man darf diese Tat, so schrecklich sie auch ist, nicht mit den Ehrenmorden an nicht verheirateten Töchtern und Schwestern vergleichen.

Salut
Charles Messier

Crusader Offline




Beiträge: 295

13.08.2007 12:50
#3 RE: Rechtsprechung Antworten

Eine schlafende zu töten ist heimtückisch, normalerweise beißt die Maus da keinen Faden ab. Wenn es für einen Ehrenmord nicht zu Tragen kommt muss das wohl andere Gründe als eine gültige Rechtsauffassung haben.

Wobei der Begriff Ehrenmord an sich schon sehr verharmlosend ist, klingt es in europäischen Ohren doch mehr nach Duellanten als nach dem was es wirklich ist.

In Wahrheit handelt es sich aber um eine menschenverachtende babarische Tradition, die die ganze Härte des Gesetzes verdient.

Crusader
Deus Vult
Saxon Crusader

ChMessier ( Gast )
Beiträge:

13.08.2007 19:38
#4 RE: Rechtsprechung Antworten

Hätte er sie getötet, wenn sie wach gewesen wäre, wäre es dann weniger schlimm gewesen?

Wir haben hier wohl die klassische Tötung im Affekt. Wir kennen den Fall nur insoweit, wie in der Presse darüber berichtet worden ist. Ich kann mir vorstellen, dass bei derartigen Tagen das Gericht alle möglichen Aspekte sehr genau prüft. Bei Totschlag ist auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren zu erkennen. Die acht Jahre, die er bekommen hat, zeigen, dass das Gericht sich doch Gedanken über das richtige Strafmaß gemacht hat. Ich hätte als Richter noch ein bisschen was draufgelegt.

Salut
Charles Messier

Crusader Offline




Beiträge: 295

13.08.2007 19:52
#5 RE: Rechtsprechung Antworten

Im Affekt? Affekt bedeutet sofort direkt. Und nicht erst durch die halbe Stadt laufen oder sonst was.

Was mir aber eher ernste Sorgen bereitet ist dein Einsatz für die Mohammedaner und solche Unrechtstsurteile, die schon lange nicht mehr im Namen des Volkes sind, sondern im Namen Mohammeds.

Crusader
Deus Vult

ChMessier ( Gast )
Beiträge:

13.08.2007 20:53
#6 RE: Rechtsprechung Antworten

@Crusader,

zunächst mal folgendes. Im vorliegenden Fall hat der Staatsanwalt auf Totschlag plädiert. Es müssen also schon wichtige Gründe dafür vorgelegen haben. Uns dient als Diskussionsgrundlage ein Zeitungsartikel. Und Journalisten sind nicht immer in rechtlichen Dingen bewandert. Außerdem steht für einen solchen Bericht nur eine begrenzte Menge Platz zur Verfügung. Da fallen leicht mal wichtige Gesichtspunkte für die Urteilsfindung unter den Tisch.

Solange wir keinen Einblick in die Gerichtsakten nehmen können, sollten wir davon ausgehen, dass sich Staatsanwalt und Richter die Sache reiflich überlegt haben.

Noch zu meinem Verhältnis zu Moslems. Es sind für mich Menschen. Ich kenne nur wenige. Und ich erwarte von allen hier lebenden Moslems, dass sie sich an die deutschen Gesetze halten, auch wenn diese nicht unbedingt ihrer Tradition entsprechen. Sollten sie damit Probleme haben, zeigen sie, dass sie nicht fähig sind, sich hier zu integrieren, und man sollte ihnen dann Gelegenheit geben, in ihrer angestammten Heimat ihrer Tradition gemäß zu leben.

Aber ich bin dagegen, gleich in jedem Muslim eine Gefahr für unsere Gesellschaft zu sehen. Oder ist unsere Gesellschaft so schwach, dass sie schon angesichts einiger weniger Moslems zusammenbricht?

Salut
Charles Messier

Crusader Offline




Beiträge: 295

14.08.2007 13:17
#7 RE: Rechtsprechung Antworten

In Antwort auf:
Noch zu meinem Verhältnis zu Moslems. Es sind für mich Menschen. Ich kenne nur wenige.


Du kennst nur wenige, das ist das Problem aller, welche sich positiv äußern ,sie kennen die Mohammedaner nicht.

Seit ich in die Schule kam habe ich viele kennen gelernt, lange Zeit habe ich mit vielen zusammengearbeitet, dachte eigentlich sie wären gute Kollegen und von einigen sogar, dass man sie durchaus Freunde nennen kann.

Gut es heißt es können nur die eigenen Erwartungen enttäuscht werden, aber so war ich doch zumindest mehr als verwundert über deren Verhalten und begann mich näher mit der Problematik zu beschäftigen. In der Zwischenzeit sind dann auch die beiden Häuser eingestürzt und ich hatte immer mehr das Gefühl im falschen Film zu sein. Plötzlich sprachen Leute (Türken) welche ich für aufgeklärt und pro westlich hielt von Märtyrern und nannten die Sprengstoffgürtel wie selbstverständlich Todesgürtel.

Was ich aber immer mehr vermisst habe war Kollegialität und zum Teil auch Mitleid, ebenso fehlt ihnen jegliche Achtung vor der Kreatur.

Charles so sieht es aus, Du musst sie kennen lernen und dann irgendwann, vielleicht erst nach vielen Jahren wirst Du dich auch fragen sind es wirklich Menschen oder doch nur Steuereinheiten für Sprengköpfe, da passt der englische Ausdruck wirklich hervorragend: Warhead.

Crusader
Deus Vult

Tempelritter Offline




Beiträge: 86

14.08.2007 15:51
#8 RE: Rechtsprechung Antworten

schmeisst doch den Kerl raus..

wir brauchen hier keinen Moslemanwalt...

... und schon gar keinen, der über Christen, egal welcher konfession, herzieht..

falsches Forum geh doch in die Grüne Pest..

Parzival ( Gast )
Beiträge:

17.08.2007 21:01
#9 RE: Rechtsprechung Antworten

Da spricht ein selten Tempelrittersmann.

Hinweg ruft er, ich glaub es kaum.

Kein Ritter ruft, hinweg von hier.

Der Ritter schlägt erst zu, dann fragt er

Mein Kampfesfreund, sag mir, was ist die grüne Pest ?

Ich kenne sie nur als Schwarze Pest, voll Grauen.

Zu viel von uns, hat Pest dahingerafft.

Das Schwert uns aus der Hand geschlagen.

Nur so gewann den Krieg, der Muselmann.



Deus Vult - Tragt den Krieg in ihre Städte - Zertrümmert ihre Reiche.

Anno II ( Gast )
Beiträge:

17.08.2007 21:32
#10 RE: Rechtsprechung Antworten

Parzival, yo altes Gerippe der Tafelrunde. Komm in der Gegenwart an. Du schreibst hier belangloses Zeug und das auch noch in Versform. Das langweilt zutiefst. Gibt es denn für dich kein Dichterforum? Theoretiker helfen uns hier nicht weiter (meine Meinung)

Tausche mal mit Ahaoel PN´s aus. Ihr solltet euch eigentlich gut verstehen. Ich meinte aber, aus Ahaoels Kommentaren herauszulesen, daß er auch nicht auf dich steht!

"Solitudinem faciunt, pacem apellant"
Publius Cornelius Tacitus

"Qui desiderat pacem, praeparet bellum."
Flavius Vegetius Renatus

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